Ulrich Hofmann und ich sind derzeit Studienberater und BAfög-Beauftragte des Departments Information. Wir haben uns die Arbeit aufgeteilt:
Zum Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt ist das abgebildete Formular (Formblatt 5) auszufüllen, das Sie vom BaföG-Amt oder online unter http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_5.pdf erhalten. Tipp: Bitte senden Sie uns keinesfalls einfach per Post ein leeres Formular zu. Das Formular ist von Ihnen soweit auszufüllen wie abgebildet. Den Rest übernehmen wir als Ihre BAföG-Beauftragten. Das abgebildete Formular zeigt ein Beispiel für erfüllte Leistungsanforderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie noch nicht alle Studienleistungen erbracht haben, die noch fehlenden Leistungen aufführen müssen.
Außer dem Formular bringen Sie zur Studienfachberatung bitte mit:Sofern Sie nach dem 4. Fachsemester die nach BAföG geforderten Leistungen nicht erbracht haben, sprechen Sie uns persönlich an. Es gibt Möglichkeiten, nach dem 5. Semester unter bestimmten Voraussetzungen wieder Leistungen nach dem BAföG zu bekommen.
© Ulrike Spree Stand: 10. September 2007 Studiendepartment Information / HAW-Hamburg