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Stempel Deutsches Patent- und MarkenamtMarkterkundung 5: Gewerbliche Schutzrechte

Lernziele:
  • Sie kennen Startpunkte für die Recherche nach Informationen zum geistigen Eigentum
  • Sie können die wichtigsten Arten von "gewerblichen Schutzrechten" voneinander unterscheiden

Der fünfte Web-Spaziergang führt Sie zu den Dokumentationsstätten für eine besondere Form des geistigen Eigentums, die gewerblichen Schutzrechte.

Was versteht man eigengtlich unter Patenten und Gebrauchsmustern? Eine gute Einführung zum Thema Patente finden Sie in einer Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Patentinformationszentren e. V. http://www.patentinformation.de/patwesen/default.html. Ein erster Einstieg in die Patentrecherche erlaubt das Deutsche Patent- und Markenamt. Von dort gelangen Sie auch zur Patentsuchmaschine DEPATISnet. Als zumindest halbe Informationsspezialisten wissen Sie, dass Klassifikationen bei der professionellen Datenbanksuche eine große Hilfe sein können. Für die Erschließung von Patentdokumenten hat sich die Internationale Patentklassifikation (IPC) durchgesetzt.

Schauen wir uns jetzt einmal ein Beispiel für eine Patentrecherche an: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Haben Sie nicht schon immer davon geträumt, im richtig kalten Winter in beheizbare Schuhe steigen zu können? Gibt es nicht? Doch. Gehen Sie auf die Recherche im DEPATISnet und geben Sie im "Einsteiger"-Modus im Feld "Bibliographisches IPC" die Klassenbezeichnung: A43B7/02 ein. Sie wollen sich zunächst nur über deutsche Patente informieren, also suchen Sie im Pulldown-Menue in der ersten Zeile der Suchmaske nach DE. Jetzt können Sie die Recherche losschicken. Sie erhalten immerhin noch 59 Treffer. Jetzt wollen Sie sich eine Patentschrift einmal genauer ansehen. Öffnen Sie das PDF-Dokument zu "Schuhwerk mit Klimaanlage" mit der Nummer DE000069908178T2. Dort können Sie sich nochmal das Patent aus der Einführungspräsentation (Beginn S.8) ansehen.

Über Markenschutz können Sie sich über den Service DPINFO des Deutschen Patent- und Markenamtes informieren. Für diesen Dienst müssen sich sich allerdings (kostenfrei) anmelden. Wenn Sie Lust haben, können Sie ja einmal ausprobieren, ob es schon eine Marke gibt, die Ihren Namen trägt.

Nachdem Sie jetzt wissen, wie eine Patentschrift aussieht, können Sie natürlich auch selber im DEPATISnet recherchieren.

1. Es ist Sommer, die Socken qualmen, ein Schuh mit Kühlung wäre natürlich wunderbar. Eine Recherche im DEPATISnet im Volltext nach "Schuhkühlung" bringt keinen Treffer. Da Sie nicht wissen, wie so ein Patent genau heissen könnte, schauen Sie jetzt in der IPC unter der Oberklasse A43B nach, ob Sie eine entsprechende Unterklasse finden. Benutzen Sie die ermittelte Klassennr. für die Recherche und recherchieren Sie dann nach in Deutschland gültigen Patenten zu Schuhwerk mit Kühlung (im Feld Bibliographische IPC). Wieviele Treffer haben Sie gefunden?

2. Welche von der Universität Lübeck angemeldete Erfindung könnten Sie vielleicht auch im Haushalt verwenden? Wie lautet der genaue deutsche Titel? Wann wurde das Patent angemeldet? Wann wurde das Patent erteilt?

3. Recherchieren Sie bitte, ob der Erfinder der obigen Erfindung, Werner Brockmann, noch weitere Dinge erfunden hat, zu denen in Deutschlang gültige Patente vorliegen. Wieviele sind es?

4. Nun eine Frage zu einem medizinischen Thema. Gibt es Patente, die einen Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung von Heuschnupfen und Cetirizin belegen?

5. Das Patent mit der Nr. 1 DE000069904206T2 hat die IPC Klassenbezeichnung A61K31/495. Schauen Sie in der IPC nach, was sich hinter dieser Klassenbezeichnung verbirgt. Wenn Sie nach Dokumenten, in denen Heuschnupfen im Volltext vorkommt und die die Klassenbezeichnung A61K31/495 haben, recherchieren, erhalten Sie dann zusätzliche Treffer zu Anfrage 4?


 

Viel Spaß
Ulrike Spree