Grundbegriffe des Thesaurus: Begriffsbeziehungen
Die innerhalb eines Thesaurus verwendeten Begriffe können in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen. Diese Beziehungsgefüge sollen im Folgenden näher beleuchtet werden:
Bestandsbeziehung = partitive Beziehung
Definition gem. DIN 1463: "Eine hierarchische Relation zwischen zwei Begriffen, von denen der übergeordnete (weitere) Begriff (Verbandsbegriff) einem Ganzen entspricht und der untergeordnete (engere) Begriff (Teilbegriff) einen der Bestandteile dieses Ganzen repräsentiert."
Beispiel:
Hund
Abstraktionsbeziehung = generische Beziehung
Definition gem. DIN 1463: "Eine hierarchische Relation zwischen zwei Begriffen, von denen der untergeordnete Begriff (Unterbegriff) alle Merkmale des übergeordneten Begriffs (Oberbegriff) besitzt und zusätzlich mindestens ein weiteres spezifizierenden Merkmal."
Beispiel:
Hund
Komplementärbeziehung = binäre Beziehung
Die Komplementärbeziehung besteht zwischen zwei Begriffen, wenn bei sonst gleichbleibenden Merkmalen je ein Merkmalpaar sich komplementär verhält (sich in einem gegensätzlichen Verhältnis befindet).
Beispiel:
Funktionsbeziehung
Eine Funktionsbeziehung besteht zwischen zwei oder mehreren Begriffen, wenn diese in einem syntaktischen Verhältnis zueinander stehen.
Beispiel: