Grundbegriffe des Thesaurus: Begriffsbeziehungen

Die innerhalb eines Thesaurus verwendeten Begriffe können in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen. Diese Beziehungsgefüge sollen im Folgenden näher beleuchtet werden:

Bestandsbeziehung = partitive Beziehung

Definition gem. DIN 1463: "Eine hierarchische Relation zwischen zwei Begriffen, von denen der übergeordnete (weitere) Begriff (Verbandsbegriff) einem Ganzen entspricht und der untergeordnete (engere) Begriff (Teilbegriff) einen der Bestandteile dieses Ganzen repräsentiert."

Beispiel:

Hund

  • Schnauze
  • Schwanz
  • Pfote

Abstraktionsbeziehung = generische Beziehung

Definition gem. DIN 1463: "Eine hierarchische Relation zwischen zwei Begriffen, von denen der untergeordnete Begriff (Unterbegriff) alle Merkmale des übergeordneten Begriffs (Oberbegriff) besitzt und zusätzlich mindestens ein weiteres spezifizierenden Merkmal."

Beispiel:

Hund

  • Jagdhund
  • Vorstehhund
  • Begleithund

Komplementärbeziehung = binäre Beziehung

Die Komplementärbeziehung besteht zwischen zwei Begriffen, wenn bei sonst gleichbleibenden Merkmalen je ein Merkmalpaar sich komplementär verhält (sich in einem gegensätzlichen Verhältnis befindet).

Beispiel:

  • groß – klein
  • dick – dünn
  • kalt – warm

Funktionsbeziehung

Eine Funktionsbeziehung besteht zwischen zwei oder mehreren Begriffen, wenn diese in einem syntaktischen Verhältnis zueinander stehen.

Beispiel:

  • Krankheit – Medikament
  • Herstellung – Produzent – Produkt – Käufer