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Studienberatung am Department Information

Ulrich Hofmann und ich sind derzeit Studienberater und BAfög-Beauftragte des Departments Information. Wir haben uns die Arbeit aufgeteilt:


Als BAföG-Beauftragte unterstützen wir Sie in BAfög-Angelegenheiten. Das BaföG-Amt verlangt von jedem Zahlungsempfänger zum Ende des 4. Semesters den Nachweis, dass er/sie die "bis zum Ende des 4. Semesters üblichen" Leistungen erbracht hat. Diese Bescheinigung können Herr Hofmann und ich Ihnen ausstellen. Um den Aufwand für Sie und uns so gering wie möglich zu halten berücksichtigen Sie bitte Folgendes:


FAQ BAföG, Bescheinigung nach § 48

Zum Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt ist das abgebildete Formular (Formblatt 5) auszufüllen, das Sie vom BaföG-Amt oder online unter http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/nbb_fbl_5.pdf erhalten. Tipp: Bitte senden Sie uns keinesfalls einfach per Post ein leeres Formular zu. Das Formular ist von Ihnen soweit auszufüllen wie abgebildet. Den Rest übernehmen wir als Ihre BAföG-Beauftragten. Das abgebildete Formular zeigt ein Beispiel für erfüllte Leistungsanforderungen. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie noch nicht alle Studienleistungen erbracht haben, die noch fehlenden Leistungen aufführen müssen.

Ansicht Formular § 48

Außer dem Formular bringen Sie zur Studienfachberatung bitte mit:

Sofern Sie nach dem 4. Fachsemester die nach BAföG geforderten Leistungen nicht erbracht haben, sprechen Sie uns persönlich an. Es gibt Möglichkeiten, nach dem 5. Semester unter bestimmten Voraussetzungen wieder Leistungen nach dem BAföG zu bekommen. 

 
 
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